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Abschaffung §219 a StGB ?

Aktualisiert: 24. Mai 2022


Albrecht Weißbach, Geschäftsführer KALEB e.V. nach seiner Teilnahme an der Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 18.05.2022 "Liebe KALEB-Beter, Herzlichen Dank für Eure so wesentliche Unterstützung in der unsichtbaren Welt. Ich konnte mein Zeugnis für das Leben im Verbund mit anderen gegen den Mainstream ausrichten. Im Bericht des Ausschusses an den Bundestag liest sich das so "Der 1990 in Leipzig gegründete Verein „Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren“ (Kaleb) sprach sich ebenfalls für die Beibehaltung von Paragraf 219a aus. Geschäftsführer Albrecht Weißbach erklärte, der Deutscher Bundestag - Rechtsausschuss https://www.bundestag.de/recht#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJj... 2 von 5 19.05.2022, 09:23 Bundestag solle nicht nur 219a als Teil des staatlichen Schutzes für die Würde des Menschen betrachten, sondern darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, die eine falsche Einordnung von Abtreibungen als „normale“ medizinische Heilbehandlungen verhindern. Die Bundesregierung solle die Lücken beim Schutz von Ungeborenen und ihren Müttern schließen, statt bestehende Schutzvorschriften zu beseitigen."


Wer will kann unter folgendem Link alle Statements der Sachverständigen

einsehen:



Die Anhörung wird zeitversetzt heute Nachmittag ab 15 Uhr zu sehen sein.

Ich werde in einem extra Newsletter noch etwas ausführlicher darüber berichten.


Euch darf ich sagen, dass ich mich getragen gefühlt habe, zeitweise konnte ich auch für die anderen "feindlichen" Personen im Raum beten, dass Gottes Liebe ihnen begegnen möge, denn "wo die Sünde mächtig geworden ist, da ist die Gnade noch mächtiger geworden" (heutiger Lehrtext). Ich fühlte mich auch geführt, in meinem 4-Minuten-Statement einen Augenblick des Gedenkens an die nicht vorhandenen Menschen zu halten, was allerdings zu einer kurzzeitigen Unruhe führte (möge Gott in diese Betroffenheit hineinsprechen!) In Jesus dem Fürst des Lebens verbunden Albrecht"




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