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Aktuelle EKD-Stellungnahme zur Abtreibungsfrage

Aktualisiert: 14. Nov. 2023




Pfarrer i.R. Klaus Vogt

– Dozent am Martin Bucer Seminar –

Brief an den

Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover;

Auszug:

"Mit großer Betroffenheit habe ich die Stellungnahme des Rates der EKD zur Abtreibungsfrage vom 11.Oktober 2023 zur Kenntnis genommen. Ich habe mir daraufhin den Text dieser Stellungnahme von Ihrer Internetseite heruntergeladen und gründlich durchgearbeitet. Da diese Verlautbarung viele aktive Gemeindeglieder verunsichert und verwirrt, kann ich – auch von meinem Ordinationsgelübde her – nicht dazu schweigen.

Es ist allgemeiner Konsens in der Wissenschaft, dass das Leben eines Menschen mit der Zeugung beginnt, also mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Damit ist das ungeborene Kind auch in der Phase der Frühschwangerschaft ein voller Mensch, der nur noch wachsen muss. Die Behauptung vieler Abtreibungsbefürworter, es handele sich ja nur um „Zellhaufen“ von „Schwangerschaftsgewebe“, muss als unwissenschaftlich abgewiesen werden.

Bei der Abtreibung handelt es sich um die vorsätzliche Tötung eines wehrlosen Menschen – und damit um Mord! Wenn die EKD jetzt die weitere Liberalisierung der Abtreibung bis zur 22. Schwangerschaftswoche und die Streichung von §218 StGB befürwortet, macht sie sich mitschuldig an der jährlich über einhunderttausendfachen Vernichtung von Leben. Das aber steht im klaren Widerspruch zu Gottes erklärtem Willen (vgl. u.a. 2Mose 20,13). Bei jeder Abtreibung wird ein von Gott gewolltes Wunder (vgl. Psalm 119,13-16) zerstört, ja brutal vernichtet. Die Schutzbedürftigkeit des ungeborenen Kindes hat darum ein viel höheres Gewicht als das angebliche „Menschenrecht auf Selbstbestimmung“ der schwangeren Frau.


Und die sehr häufig nach einer Abtreibung auftretenden massiven psychischen Beschwerden betroffener Frauen werden leider in unserem Land weithin totgeschwiegen (mit Ausnahme der Lebensrechtgruppen).


Ich erinnere daran: Unser jetziges schon sehr liberales deutsches Abtreibungsrecht ist ein vor drei Jahrzehnten nach großem Ringen gefundener Kompromiss, an dessen Zustandekommen hochkarätige Juristen (bis hin zum Bundesverfassungsgericht) mitgewirkt haben. Eine Streichung von §218 StGB wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Jawohl: ich weiß auch aus der Seelsorge, dass manche Frau bei einer ungewollten Schwangerschaft in eine Konfliktsituation gerät. Ein gangbarer Ausweg daraus ist aber nicht eine Abtreibung, sondern die breitgefächerte konkrete Hilfestellung für diese Frau, damit sie unbesorgt ihr Kind austragen und zur Welt bringen kann. Der EKD sollte in Zukunft diese Hilfestellung durch Lebensrechtgruppen kräftig unterstützen (auch finanziell).

Wir alle, die wir mit der Frage der Abtreibung befasst sind – egal ob in der Seelsorge mit betroffenen Frauen, in der Unterweisung des Konfirmandenkurses, oder in kirchenamtlichen Stellungnahmen dem Staat gegenüber – müssen für unser Handeln und Verhalten einmal vor Gott persönlich Rechenschaft ablegen. Wir müssen unser Reden, Schreiben und Tun verantworten. Gott wartet darauf, dass wir uns uneingeschränkt für das ungeborene Leben einsetzen.

Da ich vor meinem Ruhestandseintritt langjährig Mitglied einer Provinzialsynode und deren Ständigen Theologischen Ausschuss war, habe ich einen geschärften Blick für kirchenleitendes Handeln. Ich habe aufgrund der aktuellen EKD-Stellungnahme zur Abtreibungsfrage drei große Sorgen für die Zukunft:

1. dass das in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments geoffenbarte Wort Gottes weiter nivelliert wird (indem unbequeme biblisches Aussagen uminterpretiert werden);

2. dass sich das ökumenische Klima gegenüber der katholischen und orthodoxen Christenheit deutlich abkühlt (die Bischofskonferenz der Katholischen Kirche in Deutschland lehnt ja unter Berufung auf biblische Ethik eine Liberalisierung der Abtreibung konsequent ab);

3. dass sich Kirchenaustritte aus Glaubens- und Gewissensgründen häufen werden (wo bewusste Christen es wegen ihres an Gottes Wort gebundenen Gewissens nicht länger aushalten, in ihrer Evang. Landeskirche zu bleiben.)


Einen Ausweg aus der heutigen Misere sehe ich nur darin, dass die EKD ihre jetzige Haltung kritisch überdenkt und sich in Zukunft eindeutig und glasklar für das Lebensrecht ungeborener Kinder einsetzt.



Mit freundlichen Grüßen!"


Soweit das Zitat (Auszug) aus dem Brief von Bruder Klaus Vogt an den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 30.10.2023

In seiner heutigen E-Mail an KALEB e.V. Region Greifswald schreibt Bruder Vogt:

"Lieber Bruder Schimmelpfennig!

Ich bin betroffen und erzürnt über die vor drei Wochen erfolgte Stellungnahme des Rates der EKD, wo Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche und die Streichung von §218 StGB befürwortet werden. Ich habe daraufhin in zwei fast gleichlautenden Schreiben an den Rat der EKD und an das Synodenpräsidium der EKD geschrieben und protestiert.

Zu Ihrer Information sende ich Ihnen eine Kopie meiner Schreiben. Die Information über die offiziellen Äußerungen der Frau Synodenpräses habe ich IDEA-.Spektrum Nr. 43 vom 25.10.2023, S. 33, entnommen.

Ich meine, es sollten viele Christen jetzt ihre Stimme erheben und der EKD-Spitze deutlich ihre von biblischer Ethik geprägte Meinung ansagen! Kann die KALEB-Gruppe Greifswald nicht auch nach Hannover schreiben?

Für heute herzliche Grüße und Segenswünsche für Ihre so wichtige Arbeit!

Ihr Klaus Vogt"

Antwort:

Ja, lieber Bruder Klaus Vogt, das können wir tun und wir tun es zeitnah! Vielen Dank für Ihre Mail. Gott segne Sie. Ihre Mitstreiter von KALEB e.V. Region Greifswald


ÃœBERNOMMEN und ZITAT aus

vom 08.11.2023

Liebe Freunde des Lebens,

heute schreibe ich Ihnen mit der Bitte, sich für das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder bei der kommenden Synode der EKD zu engagieren, die vom 12. bis 15. November in Ulm zusammenkommt. Worum geht es: Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (und kurz danach die Diakonie) hat eine schockierende Stellungnahme zum Abtreibungsparagraphen 218 StGB veröffentlicht. Um es kurz zu machen: Die EKD fordert eine weitgehende Liberalisierung der Abtreibung, inklusive einer Verlängerung der Abtreibungsfrist von 12 auf 22 Wochen! Insbesondere fordert Sie die Streichung von § 218 aus dem Gesetzbuch und damit eine Entkriminalisierung der Abtreibung. Im Rat der EKD hat man sich fast komplett der Abtreibungspolitik der Ampel-Koalition angepasst. Die Ampel will Abtreibungen als „Gesundheitsversorgung“ etikettieren und damit völlig banalisieren. Die EKD-Stellungnahme betont, dass die Perspektive „der schwangeren Person und ihre reproduktiven Rechte stärker in den Blick nimmt“. Konkret bedeutet dies: Das Leben des ungeborenen Kindes wird weitgehend ausgeblendet oder kaum noch der Rede wert. Wir müssen gegen diesen unglaublichen Verrat am Lebensrecht der ungeborenen Kinder entschlossen protestieren. Deshalb bitte ich Sie, heute noch eine E-Mail an Frau Annette Kurschuss, Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland zu schicken. Kontaktdaten und Mustertext: Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland Frau Anna-Nicole Heinrich Herrenhäuser Str. 12 30419 Hannover

Tel: +4951127968383 Internet: https://www.ekd.de/ Email: synode@ekd.de Instagram: https://www.instagram.com/annanicoleheinrich/?hl=de Unser Text-Vorschlag. Bitte kopieren und in Ihre eigene Email einfügen. (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden): Betreff: EKD-Stellungnahme zum § 218 StGB

Sehr geehrte Frau Präses, die vor kurzem veröffentlichte „Stellungnahme des Rates der EKD zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist“ ist inakzeptabel und muss zurückgenommen werden:

  • In der Stellungnahme übernimmt der Rat der EKD weitgehend die ultra-liberale und vor allem antichristliche Abtreibungspolitik der Ampel-Regierung

  • In der Stellungnahme werden Abtreibungen als Teil reproduktiven Rechte der Frau angesehen, wodurch das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes völlig ausgeblendet wird.

  • Die Frist für straffreie Abtreibungen soll von 12 auf 22 Wochen erweitert werden.

  • Der Paragraph 218 soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, wodurch Abtreibungen keine rechtswidrigen Handlungen mehr sein sollen.

Die EKD-Stellungnahme schwächt den ohnehin schon schwachen Schutz der ungeborenen Kinder in Deutschland. Es ist mir unverständlich, dass eine Kirche, die sich dem christlichen Menschenbild verpflichtet sehen sollte, in diesem Maße das Recht auf Leben von ungeborenen Menschen preisgibt. Deshalb meine Forderung an Sie: Diese Stellungnahme der EKD zum Schwangerschaftsabbruch muss rückgängig gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen

* * *

SOWEIT der Formulierungsvorschlag

Mit bestem Dank und herzlichen Grüßen Pilar Herzogin von Oldenburg




 

Aktuell wie nie zuvor:

Interview - Auszüge - mit Frau Pilar Herzogin von Oldenburg aus dem Jahr 2013. Radiosendung TAK Treff Am Kreuz ALEX.Berlin












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