Prof. Dr. med. Paul Cullen
Facharzt für Innere Medizin und Laboratoriumsmedizin, Klinischer Chemiker, Münster
Münster – Am 13. September 2023 gab die Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion bekannt, im Rahmen einer Reform der Approbationsordnung für Ärzte den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog zum verbindlichen Teil des Medizinstudiums zu machen (BT-Drucksache 20/8327). Das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium planen dabei, Abtreibung über diesen Katalog nicht nur ins Medizinstudium zu integrieren, sondern zum Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung zu machen. Ärzte für das Leben e.V. stellen sich vehement gegen diese Pläne und kritisieren das Vorhaben als unvereinbar mit der ärztlichen Gewissensfreiheit.
Bisher war die Abtreibung lediglich ein Teil der Weiterbildung von approbierten Ärzten im Rahmen des Erwerbs der Facharztqualifikation für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Mit der neuen Regelung wäre sie die einzige chirurgische Maßnahme, die als Prüfungsstoff während der ärztlichen Grundausbildung gelehrt und gelernt werden muss.
„Seit jeher ist das Tötungsverbot ein zentraler Aspekt des ärztlichen Tuns“, sagte Professor Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V. heute in Münster. „Um es mit einfachen Worten auszudrücken: Es darf keine Interaktion zwischen Arzt und Patient geben mit dem Ziel, dass hinterher der Patient tot ist“, bekräftigte Cullen. „Es ist eine biologische Tatsache, dass das Leben eines jeden Menschen mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. So haben wir bei einer Schwangerschaft immer mit mindestens zwei Menschen zu tun, die gleichermaßen einem Tötungsverbot unterliegen, der aber mit dieser Regelung von Amts wegen ausgehebelt wird“, erklärte Cullen.
„Darüber hinaus steht diese Regelung im diametralen Gegensatz zur Gewissensfreiheit der Ärzte, die in unseren Berufsordnungen in Deutschland verankert ist. Gelingt dieses Vorhaben der Bundesregierung, so wird es einem faktischen Berufsverbot für prospektive Ärztinnen und Ärzte gleichkommen, die Abtreibung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können“, so Cullen. Auch wird es für Ärzte, die Abtreibung während des Studiums gelernt haben, schwierig sein, eine Mitwirkung an dieser aus wissenstechnischen oder Gewissensgründen später im Beruf abzulehnen. „Außerdem wird eine zentrale Säule des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient geschliffen. Denn dieses basiert darauf, dass der Arzt nur Maßnahmen und Behandlungen durchführt, die er vor dem eigenen Gewissen verantworten kann. Somit wird aus dem Arzt ein Medizinfunktionär, der auch solche Anweisungen Dritter durchführt, mit denen er persönlich nicht einverstanden ist“, gab Cullen zu bedenken.
„Niemand kann eine solche Medizin und solche Ärzte wollen. Die Bundesregierung sollte diese Pläne dringend überdenken und die Ärzteschaft sich gewahr werden, was sie für die Freiheit und Autonomie unseres Berufsstands bedeuten“, resümierte Cullen.
Über Ärzte für das Leben e.V.
Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de
*Es gibt keinen Grund, Abtreibung in die ärztliche Grundausbildung in Deutschland aufzunehmen
Paul Cullen, Münster, 25. September 2023
Die Bundesregierung plant, die Abtreibung nicht nur ins Medizinstudium zu integrieren, sondern in den drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung abzufragen. Somit wäre sie die einzige chirurgische Maßnahme, die im Studium gelehrt und gelernt werden muss.
Ziel ist es, die Abtreibung als „normale Therapie“ erscheinen zu lassen.
Deshalb soll sie auch Kassenleistung werden.
Doch ist sie keine Therapie, die eine Erkrankung heilt, sondern zielt allein darauf hin, das Leben des heranwachsenden Kindes zu beenden.
Das Vorhaben bagatellisiert die Abtreibung. Denn die Einbindung ins Studium suggeriert, jeder Arzt könne sie durchführen, was eine Geringschätzung der Gesundheit von Frauen in einer Notsituation offenbart. Konfliktschwangerschaften erfordern Fachärztinnen und -ärzte, die nicht nur Komplikationen wie Blutung beherrschen, sondern auch die ethischen und moralischen Implikationen des Eingriffs im Blick haben und entsprechend beraten.
In Zeiten zunehmenden Ärztemangels gilt es, das Studium schlank und attraktiv zu halten, anstatt es mit unnötigen und ethisch problematischen Aspekten zu überfrachten. Die Dilemmata des Arztberufs sollten nicht negiert, sondern differenziert behandelt werden. Interessierten, die Abtreibung aus Gewissensgründen ablehnen, kommt das Vorhaben einem Berufsverbot gleich: Ist die Abtreibung in der Ausbildung verankert, wird es schwierig, eine Mitwirkung hieran später im Beruf abzulehnen.
Die Maßnahme verletzt somit die in den Berufsordnungen verankerte Gewissensfreiheit der Ärzte. Sie unterminiert das Vertrauen der Patientin, dass der Arzt nur solche Maßnahmen durchführt, die er vor seinem Gewissen verantworten kann, und macht aus ihm ein Funktionär, der auch solche praktiziert, mit denen er ethisch nicht einverstanden ist. Solche Ärzte kann niemand wollen. *Artikel erscheint am 28.09.2023 in der "Tagespost" Würzburg.
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